Ausbildung zum
Sicherheitsbeauftragten
Schulung gemäß DGUV Information 201-042 sowie SGB VI.
Übersicht
Rechtsgrundlage
§ 22 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), § 20 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“
Inhalte
- Nationale und europäische Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten
- Gefährdungsbeurteilungen und Unfallauswertungen
- Ergonomie am Arbeitsplatz
- Durchführung von Betriebsbegehungen
- Ausgewählte Problemfelder des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Sicherheitsunterweisung nachhaltig durchführen
- Erkennen von potenziellen Unfall- und Gesundheitsgefahren
- Sensibilisierung für persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Motivation und Unterstützung der Kollegen für den Arbeitsschutz
- Erfahrungsaustausch und praxisorientierte Fallbeispiele
Teilnehmerkreis
- Mitarbeiter die als Sicherheitsbeauftragte bestellt werden sollen.
- Sicherheitsbeauftragte die einen Auffrischungskurs benötigen.
Voraussetzungen
Für die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten ist eine gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift erforderlich.
Dauer
2 x 8 Stunden (abhängig von Vorkenntnissen und Gruppengröße)
Schulungsort
Inhouse-Schulung
Hinweis
Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Gehörschutz, Schutzbrille und ggf. einen Schutzhelm.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung sowie Zertifikat.
Trainer
Sicherheitsingenieur
Ihr Nutzen
- Angepasste Schulung an Ihre betrieblichen Gegebenheiten.
- Sie sind in der Lage, potenzielle Gefahrenstellen und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit zu ergreifen. Dies trägt dazu bei, Unfälle und berufsbedingte Krankheiten zu vermeiden.
- Durch die Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten wird eine positive Sicherheitskultur im Unternehmen gefördert. Mitarbeiter werden für Sicherheitsaspekte sensibilisiert, was langfristig zu einem sicherheitsbewussten Arbeitsverhalten führt.