Ingenieurbüro HESACO
HESACO - Heming, Safety & Consulting
Julian Heming - Inhaber
M. Sc. Betriebssicherheitsmanagement
Meine berufliche Laufbahn begann mit einer traditionellen Ausbildung zum Industriemechaniker in einem mittelständischen Unternehmen. Im Anschluss daran vertiefte ich mein Fachwissen durch ein Bachelor-Studium im Maschinenbau an der THGA Bochum. Dabei kamen meine ersten Berührungspunkte mit dem Thema Arbeitsschutz zustande. Diese Erfahrungen führten dazu, dass ich mich dazu entschied, den Masterstudiengang Betriebssicherheitsmanagement an der gleichen Hochschule zu absolvieren. Während dieses Studiums erwarb ich zahlreiche Zertifikate, die mir ermöglichten, mehrere Jahre in einem Ingenieurbüro für Arbeitsschutz tätig zu sein. Nach mehreren Jahren Berufserfahrung in verschiedenen Branchen fasste ich den Entschluss, mein eigenes Ingenieurbüro zu gründen.
Unsere Zertifikate
Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
Bestellung gem. § 5 ASiG und deren Aufgaben gem. § 6 Arbeitssicherheitsgesetz bzw. DGUV Vorschrift 2.
Brandschutzbeauftragter
Der Brandschutzbeauftragte ist für alle Beteiligten im Unternehmen die Ansprechperson für alle Fragen und Belange des Brandschutzes im Betrieb.
Abfallbeauftragter
Der Abfallbeauftragter berät Betreiber und Betriebsangehörige unter anderem bei den Themen, die für die Abfallvermeidung, -bewirtschaftung und -Beseitigung bedeutsam sein können.
Immissionsschutzbeauftragter
Der Immissionsschutzbeauftragte berät den Unternehmer und die Betriebsangehörigen in allen Angelegenheiten, die für den Immissionsschutz bedeutsam sein können (§ 54 Abs. 1 BImSchG).
Gewässerschutzbeauftragter
Gewässerschutzbeauftragte beraten den Gewässerbenutzer und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für den Gewässerschutz bedeutsam sein können (§ 65 WHG).
Gefahrgutbeauftragter
Der Gefahrgutbeauftragter berät das Unternehmen unter anderem über geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Gefahrgutvorschriften.
Gefahrstoffbeauftragter
Zentrale Aufgabe des Gefahrstoffbeauftragten (fachkundige Person gem. GefStoffV) ist es vor allem, den Arbeitgeber, aber auch Mitarbeiter bei allen Fragen im Umgang mit Gefahrstoffen zu beraten sowie eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.