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Start · Dienstleistungen · Brandschutz

Brandschutzbeauftragter & betrieblicher Brandschutz

§ 10 ArbSchG · ASR A2.2 · DIN 14096

Der betriebliche Brandschutz ist kein einzelnes Dokument, sondern eine Kette: Was brennen kann, wie es gemeldet wird, wer löscht, wohin die Leute gehen und wer das nachhält. Reißt ein Glied, hilft der Rest wenig. Wir bauen die Kette und halten sie aktuell.

  • Brandschutzbeauftragter

    Bestellung als externer Brandschutzbeauftragter — für alle Beteiligten im Unternehmen die Ansprechperson in allen Fragen des betrieblichen Brandschutzes.

  • Brandschutzhelfer

    Wir bilden Ihre Mitarbeiter zu Brandschutz- und Evakuierungshelfern aus, nach § 10 Arbeitsschutzgesetz und ASR A2.2.

  • Brandschutzordnungen

    Wir erstellen die Teile A, B und C nach DIN 14096 für Ihren Standort.

  • Alarmplan

    Wir erstellen einen Alarmplan für Ihren Standort.

  • Evakuierungsübungen

    Wir planen, führen durch, dokumentieren und analysieren. Die Auswertung ist der eigentliche Zweck: Eine Übung, aus der nichts folgt, hat nur Zeit gekostet.

  • Flucht- und Rettungspläne

    Erstellung und Prüfung auf Vollständigkeit und Aktualität nach der geltenden DIN.

Wann die Pflicht greift

  • Jeder Arbeitgeber trifft die Maßnahmen, die zur Brandbekämpfung und Evakuierung erforderlich sind, und benennt die Beschäftigten, die diese Aufgaben übernehmen.§ 10 ArbSchG
  • Als Richtwert sind fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden. Bei erhöhter Brandgefährdung, im Schichtbetrieb oder bei verteilten Gebäudeteilen sind es mehr — entscheidend ist, dass jederzeit genug anwesend sind.ASR A2.2
  • Flucht- und Rettungspläne sind aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte es erfordern, und an geeigneten Stellen auszuhängen.§ 4 Abs. 4 ArbStättV · ASR A2.3
  • Einen Brandschutzbeauftragten und eine Brandschutzordnung verlangt nicht jedes Gesetz für jeden Betrieb. Gefordert werden sie aus der Baugenehmigung, aus Sonderbauvorschriften, vom Versicherer oder aus der Gefährdungsbeurteilung.DGUV Information 205-003 · DIN 14096