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Maschinensicherheit & Gefährdungsbeurteilung BetrSichV

§§ 3, 12, 18 BetrSichV

Eine Maschine mit CE-Kennzeichnung ist nicht automatisch sicher betreibbar — die Betriebssicherheitsverordnung fragt nach der Verwendung im konkreten Betrieb: Wo steht sie, wer bedient sie, was wurde daran verändert, und wann wurde sie zuletzt geprüft.

  • Gefährdungsbeurteilung

    Wir erstellen, überprüfen und aktualisieren die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung.

  • Betriebsanweisungen

    Passende Betriebsanweisungen für Ihre Maschinen und Anlagen nach § 12 BetrSichV.

  • Unterweisungen

    Unterweisung Ihrer Mitarbeiter nach § 12 BetrSichV, einschließlich Dokumentation.

  • Überwachungsbedürftige Anlagen

    Wir beraten Sie zu den bei Ihnen vorhandenen überwachungsbedürftigen Anlagen nach § 18 Betriebssicherheitsverordnung.

  • Verzeichnisse

    Wir erstellen ein Arbeitsmittelverzeichnis mit einer Übersicht über alle verwendeten Arbeitsmittel und Anlagen sowie den festgelegten Prüffristen.