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Abfall- und Immissionsschutzbeauftragter
BImSchG · KrWG · AwSV
Umweltrechtliche Pflichten treffen denselben Betrieb wie der Arbeitsschutz, werden aber von anderen Behörden geprüft und laufen deshalb oft nebenher. Wir führen beides zusammen, damit Abfall, Emissionen, Gewässerschutz und Arbeitsschutz nicht vier getrennte Ordner sind.
Immissionsschutzbeauftragter
Bestellung als externer Immissionsschutzbeauftragter. Er berät Unternehmen und Betriebsangehörige in allen Angelegenheiten, die für den Immissionsschutz bedeutsam sein können (§ 54 Abs. 1 BImSchG).
Abfallbeauftragter
Bestellung als externer Abfallbeauftragter. Er berät Betreiber und Betriebsangehörige bei allem, was für Abfallvermeidung, -bewirtschaftung und -beseitigung bedeutsam ist.
Gewässerschutzbeauftragter
Bestellung als externer Gewässerschutzbeauftragter.
Anlagendokumentation
Wir erstellen Anlagendokumentationen nach § 43 AwSV.
Betriebsanweisungen
Wir erstellen Betriebsanweisungen nach § 44 AwSV.
