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Start · Dienstleistungen · Umweltschutz

Abfall- und Immissionsschutzbeauftragter

BImSchG · KrWG · AwSV

Umweltrechtliche Pflichten treffen denselben Betrieb wie der Arbeitsschutz, werden aber von anderen Behörden geprüft und laufen deshalb oft nebenher. Wir führen beides zusammen, damit Abfall, Emissionen, Gewässerschutz und Arbeitsschutz nicht vier getrennte Ordner sind.

  • Immissionsschutzbeauftragter

    Bestellung als externer Immissionsschutzbeauftragter. Er berät Unternehmen und Betriebsangehörige in allen Angelegenheiten, die für den Immissionsschutz bedeutsam sein können (§ 54 Abs. 1 BImSchG).

  • Abfallbeauftragter

    Bestellung als externer Abfallbeauftragter. Er berät Betreiber und Betriebsangehörige bei allem, was für Abfallvermeidung, -bewirtschaftung und -beseitigung bedeutsam ist.

  • Gewässerschutzbeauftragter

    Bestellung als externer Gewässerschutzbeauftragter.

  • Anlagendokumentation

    Wir erstellen Anlagendokumentationen nach § 43 AwSV.

  • Betriebsanweisungen

    Wir erstellen Betriebsanweisungen nach § 44 AwSV.