Zum Inhalt springen

Start · Schulungen · Kranführer

Kranführer

DGUV Vorschrift 52 · DGUV Grundsatz 309-003 · DGUV Information 209-012 / 209-013 / 209-021

Krane dürfen nur von Personen selbstständig geführt werden, die dafür ausgebildet und schriftlich beauftragt sind. Wir bilden für flurbediente Krane aus — Brücken-, Portal- und Säulenschwenkkrane sowie ähnliche Geräte. Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil; den praktischen führen wir an dem Kran durch, mit dem später gearbeitet wird.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen, Pflichten des Kranführers und Beauftragung
  • Bauarten, Baugruppen und Sicherheitseinrichtungen
  • Tragfähigkeitstabellen und Lastaufnahmemittel
  • Anschlagen von Lasten und Lastschwerpunkt
  • Tägliche Kontrolle vor Arbeitsbeginn
  • Praktische Unterweisung und Fahrübungen am Gerät

Voraussetzungen

  • Mindestens 18 Jahre alt
  • Körperliche Eignung nachgewiesen, zum Beispiel über G25

Ablauf

Wir führen die Schulung als Inhouse-Termin in Ihrem Betrieb durch — an Ihren Geräten, in Ihren Arbeitsbereichen, mit Ihren Betriebsanweisungen. Umfang und Termin stimmen wir vorher ab; die Teilnehmerzahl richtet sich danach, wie viel praktische Zeit an einem Tag je Person bleibt. Der theoretische Teil kann vorab online über CINTREX LMS laufen.