Start · Schulungen · Kranführer
Kranführer
DGUV Vorschrift 52 · DGUV Grundsatz 309-003 · DGUV Information 209-012 / 209-013 / 209-021
Krane dürfen nur von Personen selbstständig geführt werden, die dafür ausgebildet und schriftlich beauftragt sind. Wir bilden für flurbediente Krane aus — Brücken-, Portal- und Säulenschwenkkrane sowie ähnliche Geräte. Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil; den praktischen führen wir an dem Kran durch, mit dem später gearbeitet wird.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen, Pflichten des Kranführers und Beauftragung
- Bauarten, Baugruppen und Sicherheitseinrichtungen
- Tragfähigkeitstabellen und Lastaufnahmemittel
- Anschlagen von Lasten und Lastschwerpunkt
- Tägliche Kontrolle vor Arbeitsbeginn
- Praktische Unterweisung und Fahrübungen am Gerät
Voraussetzungen
- Mindestens 18 Jahre alt
- Körperliche Eignung nachgewiesen, zum Beispiel über G25
Ablauf
Wir führen die Schulung als Inhouse-Termin in Ihrem Betrieb durch — an Ihren Geräten, in Ihren Arbeitsbereichen, mit Ihren Betriebsanweisungen. Umfang und Termin stimmen wir vorher ab; die Teilnehmerzahl richtet sich danach, wie viel praktische Zeit an einem Tag je Person bleibt. Der theoretische Teil kann vorab online über CINTREX LMS laufen.
